Wettbewerbsverbot, Markenzwang, Alleinbezug – Worin liegen die Unterschiede? Was ist kartellrechtlich erlaubt, was ist verboten? Wie groß ist das Risiko?
Wenn ein Händler seinem Lieferanten verspricht, keine Konkurrenzware zu verkaufen, dann unterliegt der Händler einem Wettbewerbsverbot. Auch vom Markenzwang und vom Alleinbezug ist die Rede.
Dieser Beitrag soll der Frage nachgehen, welche Ausgestaltungen dabei möglich sind. Er soll außerdem erörtern, unter welchen Voraussetzungen eine solche Vereinbarung Kartellrecht verletzen und damit verboten sein kann. Dabei geht es stets um die Beziehung zu einem Vertragshändler, also einem Vertriebsmittler, der im eigenen Namen tätig ist.
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