Kartellgericht

Verbot von Amazon zum Schutz der Luxusimages

EuGH-Generalanwalt: Selektivvertrieb und Verbot des „Amazon Marketplace“ zum Schutz des Luxusimages?

Der EuGH befasst sich in der Rs „Coty Germany“ mit einem vertraglichen Verbot von Internetdrittplattformen – die Schlussanträge von Generalanwalt Wahl liegen vor Eine selektives Vertriebssystem zum Schutz des „Luxusimages“ von Luxuswaren? Ein Verbot von Drittplattformen im Internet, um den Schutz des „Luxusimages“ abzurunden? Es war lange Zeit anerkannt, dass nicht nur technisch komplexe und […]

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Exklusives Vertriebssystem von MERCK: Marktabgrenzung als Schlüssel zur Freistellung

BGH, Beschluss vom 26.1.2016, KVR 11/15 – „Laborchemikalien“ Vertriebsvereinbarungen, die Wettbewerbsbeschränkungen enthalten und deshalb unter das Kartellverbot fallen, werden von der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) vom Kartellverbot freigestellt und sind somit trotz der enthaltenen Wettbewerbsbeschränkung zulässig und wirksam, sofern sie keine der in Art 4 Vertikal-GVO genannten, als besonders schädlich angesehenen Vertragsklauseln („Kernbeschränkungen“) enthalten. Jedoch sieht Art

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Kfz-Werkstatt und Kontrahierungszwang reloaded – BGH zur Jaguar-Vertragswerkstatt

BGH, Urt. v. 26.1.2016, KZR 41/14 – Jaguar-Vertragswerkstatt Der deutsche Bundesgerichtshof hatte sich einige Jahre nach der hier erörterten Entscheidung „MAN-Vertragswerkstätten“ unlängst erneut mit der Frage zu befassen, ob eine Kfz-Werkstatt einen Rechtsanspruch darauf hat, als Vertragswerkstatt zugelassen zu werden. Im konkreten Fall klagte eine ehemalige Jaguar-Vertragswerkstatt die deutsche Jaguar-Importeurin auf Vertragszulassung. Ihr Jaguar-Werkstattvertrag war

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OGH als Kartellobergericht: Vergeblicher Kampf gegen die Hausdurchsuchung

OGH 20.1.2016, 16 Ok 10/15d In dieser Rechtssache hatte der OGH als Kartellobergericht über mehrere Rekurse gegen vom Kartellgericht (OLG Wien) angeordnete Hausdurchsuchungen („Dawn Raids“) zu entscheiden. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte als Antragstellerin beim Kartellgericht (OLG Wien) gegen insgesamt sechs Gesellschaften (Erst- bis Sechstantragsgegnerin) die Anordnung einer Hausdurchsuchung erwirkt. Diese Gesellschaften sind gesellschaftsrechtlich alle unter

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