Weshalb die Offenlegung von Bezugsquellen auch beim Selektivvertrieb eine Marktabschottung nicht begünstigt – eine detaillierte Untersuchung
Rechtsprechung zur Beweislast für die markenrechtliche Erschöpfung EuGH, BGH und OGH judizieren in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass die Beweislast für die markenrechtliche Erschöpfung jedenfalls den Markeninhaber treffen müsse, wenn die Beweispflicht des belangten Dritten (vermeintlichen Markenrechtsverletzer) die Gefahr einer Abschottung der nationalen Märkte und insofern eine Verletzung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs bedeuten würde (EuGH […]