OLG Frankfurt a.M. zum Verbot von Drittplattformen: Amazon Marketplace und Preisvergleichstools
OLG Frankfurt a.M. 22.12.2015, 11 U 84/14 – „Rucksäcke“ Der Rucksackhersteller Deuter unterhält in Deutschland ein selektives Vertriebssystem. In den Händlerverträgen wird den Vertragshändlern untersagt, die Rucksäcke über „Internet- und Auktionsplattformen“ zu vertreiben. Eine Vertragshändlerin (die Klägerin) war damit zwar grundsätzlich einverstanden, behielt sich aber für den Amazon Marketplace eine Ausnahme vor. Daraufhin stellte Deuter […]