Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund - Wann liegt ein wichtiger Grund vor? Verschulden ist keine Voraussetzung.

Vorzeitige Auflösung eines Vertriebsvertrages

Handelsvertreter und Vertragshändler: Wichtiger Grund berechtigt zur vorzeitigen Auflösung des Vertriebsvertrages. Eine vorzeitige Auflösung eines Vertriebsvertrages ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das gilt sowohl für Handelsvertreterverträge (§ 22 Handelsvertretergesetz) als auch für Händlerverträge. Denn das Recht auf vorzeitige Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ist ein vom Obersten Gerichtshof seit Jahrzehnten judizierter vertragsrechtlicher Grundsatz […]

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