Exklusivvertrieb - Kartellrecht als Stolperfalle

Exklusivvertrieb – So vermeiden Sie böse Überraschungen

Exklusivvertrieb als kartellrechtlicher Stolperstein? Wettbewerbsverbote sollen die Exklusivität einer Vertragsbeziehung sicherstellen. Eine Seite verpflichtet sich, mit Wettbewerbern der anderen Seite nicht zu kontrahieren. Der Exklusivvertrieb oder Alleinvertrieb ist die häufigste Spielart des Wettbewerbsverbotes. Ich zeige Ihnen, wann Alleinvertrieb und Gebietsschutz gegen Kartellrecht verstoßen und wann sie zulässig sind.

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