Mulmiges Gefühl bei der zugesagten Lieferdauer? Angst vor Schadenersatzforderungen?
Haben Sie gewusst, dass das österreichische ABGB Lieferanten eine Möglichkeit bietet, sich von verbindlichen Lieferfristen völlig loszusagen?
Das Gesetz spricht von der Fälligkeit „nach Möglichkeit oder Tunlichkeit“. Zum Lieferverzug kann es dann in aller Regel gar nicht mehr kommen! Den wenigsten Klienten ist das geläufig.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert und überprüft am: 22. April 2022
Mulmiges Gefühl bei der zugesagten Lieferdauer? Angst vor Schadenersatzforderungen? Read More »